- Vor Fahrtantritt ist ein entsprechender Fahrschein zu lösen.
- Eine Beförderungsbedingung für den Bahnbetreiber besteht nicht. Auf Grund besonderer Ereignisse (Wettersituation, Ausfall von Fahrzeugen, usw.) kann der Betriebsleiter die ersatzlose Streichung eines Zuges anordnen.
- Das Ein- und Aussteigen ist nur in den gekennzeichneten Bahnhöfen und Haltepunkten zulässig und darf ausschließlich nach halt des Zugs erfolgen.
- Den Anweisungen des Zugpersonals ist Folge zu leisten.
- Das Hinauslehnen, Hinaushalten von Kopf, Armen, Beinen usw. sowie von Gegenständen während der Fahrt ist strikt verboten. Das gleiche gilt für das Hinauswerfen von Gegenständen aller Art.
- Das Auf- und Abspringen während der Fahrt ist verboten.
- Der Aufenthalt auf dem Bahngelände (Außerhalb der Bahnsteige) ist den Fahrgästen und Passanten verboten.
- Stark alkoholisierte oder unter Drogen stehende Personen werden nicht befördert.
- Bei Missachtung einer dieser Regelungen wird die betroffene Person von der Mitfahrt ausgeschlossen.
- Für Verschmutzungen und Beschädigungen der Garderobe wird keine Haftung übernommen.
- Kinder sind von den Erziehungsberechtigten zu beaufsichtigen.
Bad Orb, den 19. Mai 2002 Der Betriebsleiter